Gesellschaftsarten

In der untenstehenden Tabelle werden die Haupttypen der Firmen aufgelistet, derer Gründung in Litauen möglich ist. Wenn Sie mehr Information brauchen, nehmen Sie den Kontakt mit uns auf. 

Gesellschaftsart Haftung Stammkapital Aktionäre und Mitglieder Bemerkungen
Geschlossene Aktiengesellschaft (lit.: Uždaroji akcinė bendrovė (UAB)) begrenzt minimum 10.000 LTL (€2896.20)geteilt in Aktien bis zu 250 Aktionärebeiden Aktionären handelt es sich um die natürlichen bzw. juristischen Personen meist verbreitete Gesellschaftsartmit Aktien kann nicht gehandelt werden bzw. sie können nicht öffentlich zum Verkauf angeboten werden
Aktiengesellschaft (lit.: Akcinė bendrovė(AB)) begrenzt minimum 150.000 LTL (€43.443)geteilt in Aktien   Mit Aktien kann gehandelt werden bzw. sie können öffentlich zum Verkauf angeboten werden
Eigenunternehmen (lit.: Individuali įmonė(IĮ)) unbegrenzt   Der Firmeninhaber ist eine natürliche Person 1 Person kann ein Eigenunternehmen habenVereinfachte Abrechnung
Offene Handelsgesellschaft (lit.: Tikroji ūkinė bendrija (TŪB)) unbegrenzt   2-20 Mitglieder Die Wertpapiere sind nicht möglich Die Arbeitsverträge sind nicht obligatorischVereinfachte Abrechnung
Kommanditgesellschaft (lit.: Komanditinė ūkinė bendrija (KŪB)) unbegrenzt   3-20 Mitglieder Die Wertpapiere sind nicht möglichDie Arbeitsverträge sind nicht obligatorisch
Landwirtschaftsgesellschaft (lit.: Žemės ūkio bendrovė (ŽŪB)) begrenzt Kein minimales Stammkapital erforderlich 2 und mehr Mtglieder Mindestens 50% der Einnahmen sollen aus der Landwirtschaft sein Vereinfachte Abrechnung
Kooperative Gesellschaft (lit.: Kooperatinė bendrovė (KB)) begrenzt   5 und mehr Mitglieder Die Dividendenauszahlung in der Höhe von max. 10% vom reinen Gewinn möglich
Öffentliches Unternehmen (lit.: Viešoji įstaiga (VšĮ)) begrenzt     Die Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit gestattet

Keine Gewinnerzielende Person

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